Jedes in unserem Geschäft gekaufte Produkt wird durch einen Verkaufsbeleg bestätigt:
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Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer - Unternehmen
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Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer - natürliche Person
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Kaufbeleg
Alle vorgenannten Dokumente sind ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Transaktion und bilden einen untrennbaren Bestandteil des Rechts auf Garantie, Rückgabe und Reklamation.
Korrekturen von Rechnungen und Belegen
Die aus der Rechnungs- und Belegberechtigung resultierenden Rückzahlungen sind erst nach Erhalt einer unterzeichneten Kopie der Berichtigung und der schriftlichen Information mit der Bankkontonummer und den Angaben des Kontoinhabers gedeckt.